Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Buchungen werden nur auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen entgegengenommen. Bei Buchungen - telefonisch, schriftlich, persönlich oder online, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit den Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung erfolgt entweder im Reisebüro, persönlich, telefonisch, per Fax oder online direkt beim Veranstalter. Bei Buchung im Reisebüro erhalten Sie die schriftliche Bestätigung direkt nach Buchung. Bei Online-Buchung erhalten Sie die schriftliche Bestätigung entweder per Fax spätestens am nächsten Werktag oder per Post/Kurier zusammen mit den Reiseunterlagen.

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist bei der Aushändigung der Reiseunterlagen vor Reiseantritt zu leisten. Mit den Reiseunterlagen erhält der  Kunde auch einen Sicherungsschein gem. § 651 k BGB. Sie können Ihren Reisepreis bei Buchung im Reisebüro in Bar, per Überweisung, Scheck, oder Kreditkarte entrichten. Bei Online-Buchung steht Bankeinzug oder Überweisung zur Auswahl.

3. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung  sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden (Ergänzungen, Änderungen, Sonderwünsche etc.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch ABS Touristik

4.  Ersatzperson
ABS Touristik berechnet € 30,00 pro Person, sofern der Kunde selbst die Reise nicht antreten kann und von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch macht eine Ersatzperson zu benennen. Soweit durch den Personenwechsel weitere  Kosten seitens der Leistungsträger anfallen, werden diese weiter belastet.

5. Rücktritt
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn per eingeschriebenen Brief vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei ABS Touristik Bei einem Rücktritt hat ABS Touristik Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes (mehrere zusammengestellte Einzelleistungen), der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Aufgrund der Kurzfristigkeit des Reisebeginns gelten für  Rücktritt bzw. Umbuchung folgende Gebühren: bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des  Reisepreises, mindestens jedoch 80,00 €. 14 bis 7 Tage vor Reiseantritt 85% des Reisepreises, mindestens jedoch 80,00 €. Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt bis Reisebeginn 95% des Reisepreises. Bei Nichtantritt der Reise ist auf  jeden Fall der gesamte Reisepreis zu entrichten. Bei Nichtinanspruchnahme einer Leistung werden eventuell ersparte Aufwendungen rückerstattet. Bei Buchung von  - Nur-Flug-Angeboten - mit Linienfluggesellschaften werden immer 100% des  Flugpreises berechnet! Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass ABS Touristik ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt eine individuelle Berechnung der Entschädigung.

6.  Flugleistungen
Steuerrechtlich gesehen handelt es sich bei separater Buchung von Flugleistungen um die Vermittlung im Auftrage der jeweiligen Fluggesellschaft. Eine etwaige vertragliche und/oder gesetzliche Haftung von ABS Touristik gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

7. Gewährleistung/Abhilfe
Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre Reiseleitung bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen übermittelte Kontaktadresse, damit Abhilfe geschaffen  werden kann. Sollte die Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der Anzeige des  Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von 1 Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt bei ABS Touristik ausdrücklich geltend machen. Fassen Sie vor Ort den Entschluss, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall über die Reiseleitung zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Ihnen weitergehende Ansprüche nicht verloren gehen. Sofern Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist, besteht diese Verpflichtung nicht.

8. Änderungen vor Ort
Sollten Sie Ihren Urlaubsplan vor Ort Ändern und hierdurch bestimmte, bei uns gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, so informieren Sie bitte unverzüglich Ihre Reiseleitung oder setzen Sie sich mit ABS Touristik Verbindung, damit ggf. zumindest ein Teil des von Ihnen für diese Leistungen aufgewendeten Reisepreises rückerstattet werden kann. Bitte beachten Sie, dass in all diesen Fällen immer nur das von uns erstattet werden kann, was uns, durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen, von dem jeweiligen Leistungsträger nicht in Rechnung gestellt wurde.

9. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von ABS Touristik herbeigeführt worden ist bzw. der Reise-Veranstalter allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Ansprüche aus deliktbezogener Haftung bleiben davon unberührt.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieses Hinweises resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von
ABS Touristik bedingt sind. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, den Reisenden über die Bestimmungen, die ihm bekannt sind oder die ihm unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekanntzugeben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn ABS Touristik vom Reisenden beauftragt wird, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet das Reisebüro nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass ABS Touristik die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende muss sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Vorbeugungsmaßnahmen rechtzeitig informieren; u.U. sollte Ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, durch die Gesundheitsämter, Reisemedizinische Informationsdienste (s. Navigationsmenü links) oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verweisen wir ausdrücklich.

11. Flugzeiten
Soweit ABS Touristik Flugzeiten mitteilt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft. Für Flugverspätungen und Verzögerungen haftet
ABS Touristik nicht, sofern diese nicht auf ein Verschulden von ABS Touristik zurückzuführen sind, wenn auch die Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.

12. Anschlussflüge
Sollten Sie selbst noch zusätzliche Anschlussflüge buchen, so beachten Sie bitte bei den Flugzeiten der Anschlussflüge, dass es sich bei den bei Buchung bekanntgegebenen Flugzeiten Ihrer Urlaubsreise nur um unverbindliche Flugzeiten handeln kann und diese aus verschiedenen Gründen auch kurzfristig geändert werden können. Bei Anschlussflügen nach der Rückkehr aus Ihrem Urlaub denken Sie bitte daran, dass mit Flugverspätungen von mehreren Stunden bei dem heutigen Flugaufkommen im internationalen Flugverkehr immer gerechnet werden muss. Wir empfehlen daher dringend, bei der Buchung von Anschlussflügen einen erheblichen zeitlichen Spielraum zu berücksichtigen und am besten einen Tarif zu  wählen, bei dem Umbuchungen jederzeit und kostenlos möglich sind.

13. Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

14. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat das keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

15.  Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von ABS Touristik, Inh. Orhan Bagci ist Offenbach am Main. Für den Fall, dass der Vertragspartner von ABS Touristik keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, bzw. für den Fall, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem  Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von ABS Touristik um Vollkaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Offenbach am Main vereinbart.